Die Franz Schneider Brakel GmbH + Co KG (FSB) steht seit über 140 Jahren für Qualität, Innovationskraft und Verlässlichkeit. Als traditionsreiches Familienunternehmen mit Sitz in Brakel entwickeln, produzieren und vertreiben wir anspruchsvolle Systemlösungen für Tür- und Fensterbeschläge made in Germany. Unsere Erfolgsgeschichte verdanken wir dem vertrauensvollen Miteinander, dem hohen Engagement und der Integrität unserer Mitarbeitenden.
Wir sind überzeugt: Nur wer seine Werte im Alltag lebt, kann nachhaltig erfolgreich sein. Dieser Verhaltenskodex dient als verbindlicher Leitfaden für alle Mitarbeitenden. Er schafft Orientierung und legt die Grundprinzipien unseres Handelns fest im Umgang miteinander, gegenüber externen Partner:innen sowie im gesellschaftlichen Kontext. Ziel ist es, ein respektvolles, sicheres und nachhaltiges Arbeitsumfeld zu fördern und zu sichern.
Der Kodex basiert auf international anerkannten Standards wie der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen, den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) sowie den Prinzipien des UN Global Compact. Er spiegelt unsere Haltung zu ethischer Unternehmensführung, Menschenrechten, Arbeitsstandards, Umweltverantwortung und dem Kampf gegen Korruption wider.
Wir alle tragen Verantwortung gegenüber unseren Kolleg:innen, unserer Umwelt, dem Unternehmen und der Gesellschaft. Die Einhaltung dieses Verhaltenskodex ist für jede und jeden Einzelnen bei FSB verbindlich. Gleichzeitig verstehen wir ihn als Grundlage für eine Unternehmenskultur, die von Neugierde, Professionalität und Zusammenarbeit geprägt ist.
Sollten Mitarbeitende Fragen oder Unsicherheiten im Umgang mit diesem Kodex haben, wenden diese sich bitte vertrauensvoll an ihre Führungskraft oder die zuständige Ansprechperson in der Human Resources-Abteilung oder Compliance.
Nur gemeinsam können wir unserem Anspruch gerecht werden und FSB als verantwortungsvolles Unternehmen weiterentwickeln.
Dieser Verhaltenskodex gilt für alle Mitarbeitenden einschließlich der Führungskräfte und Organmitglieder der FSB Gruppe. Er umfasst das Verhalten innerhalb des Unternehmens, gegenüber Geschäftspartner:innen und in der Öffentlichkeit. Ergänzende interne Richtlinien, gesetzliche Vorgaben sowie alle geltenden Gesetze, Vorschriften und internen Anweisungen sind einzuhalten und deren Einhaltung wird regelmäßig überwacht.
3.1 Unternehmenswerte und ethische Grundprinzipien
Unsere Werte bilden das Fundament unseres Handelns. Von allen Mitarbeitenden erwarten wir Ehrlichkeit, Fairness, Respekt und Verantwortung, um das Vertrauen unserer Kund:innen, Partner:innen und Kolleg:innen zu stärken. Diese Prinzipien spiegeln sich auch in unseren fairen und ethischen Geschäftspraktiken wider. Wir verfolgen eine Null-Toleranz-Politik gegenüber Korruption und Bestechung und stellen durch eine spezielle Compliance-Politik sicher, dass diese Grundsätze konsequent eingehalten werden. Klare Richtlinien unterstützen unsere Mitarbeitenden dabei, jederzeit verantwortungsvoll und im Einklang mit unseren Werten zu handeln.
3.2 Vertraulichkeit und Datenschutz
Alle geschäftlichen und personenbezogenen Daten sind streng vertraulich zu behandeln. Der Schutz sensibler Informationen hat oberste Priorität. Eine Weitergabe ist ausschließlich bei berechtigtem Interesse und unter Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen zulässig. Mitarbeitende sind verpflichtet, die entsprechenden Vorschriften jederzeit zu beachten.
3.3 Verbot von Bestechung und Korruption
Es ist strikt verboten:
in- und ausländischen Amtsträger:innen für die Vornahme oder Unterlassung einer Amtshandlung einen persönlichen Vorteil anzubieten, zu versprechen oder zu gewähren,
Mitarbeiter:innen oder Vertreter:innen in- oder ausländischer Unternehmen rechtswidrige persönliche Vorteile anzubieten, zu versprechen oder zu gewähren,
Bestechungshandlungen mit Hilfe von anderen durchführen zu lassen, zum Beispiel von Angehörigen, Freund:innen, Agent:innen, Berater:innen, Planer:innen und Vermittler:innen,
unrechtmäßige Handlungen anderer Personen zu unterstützen.
3.4 Vermeidung von Interessenkonflikten
Jeder Mitarbeitende muss seine privaten Interessen und die Interessen der FSB Gruppe streng voneinander trennen. Bereits der Anschein eines Interessenkonflikts ist zu vermeiden. Nicht zulässig sind insbesondere nachfolgende Handlungen:
Aufträge an nahestehende Personen (zum Beispiel Eheleute, Lebenspartner:innen, Verwandte, Freund:innen und private Geschäftspartner:innen) zu vergeben,
Aufträge an Unternehmen, in denen nahestehende Personen in maßgeblicher Position arbeiten, zu vergeben,
Aufträge an Unternehmen, an denen nahestehende Personen mit 5 % und mehr beteiligt sind, zu vergeben,
Nebentätigkeiten für Wettbewerbsunternehmen wahrzunehmen,
Nebentätigkeiten für Geschäftspartner:innen wahrzunehmen. Ausnahmen können nur von der Geschäftsführung schriftlich genehmigt werden.
Mitarbeitende, die sich direkt oder indirekt mit 5 % und mehr an einem Wettbewerbsunternehmen beteiligen möchten oder bereits beteiligt sind, müssen dies der Geschäftsführung schriftlich melden. Es wird geprüft, ob ein Interessenskonflikt besteht.
FSB verpflichtet sich zur Einhaltung aller geltenden nationalen und internationalen Arbeitsrechts- sowie Arbeitsschutzvorschriften. Besonderes Augenmerk gilt den Regelungen zum Jugend- und Jugendarbeitsschutz. Darüber hinaus verfolgt FSB das Ziel, die Charta der Vereinten Nationen (UN-Charta) umfassend umzusetzen.
Zur Überprüfung der Einhaltung führt das Risikomanagement einmal jährlich sowie bei Bedarf gezielte Abfragen in relevanten Unternehmensbereichen wie Human Resources, Einkauf und Vertrieb durch.
4.1 Diskriminierungsverbot
Diskriminierung aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion, der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters, des Familienstandes, der politischen Meinung, der sozialen Gruppe, der Staatsangehörigkeit, des Gesundheitszustandes oder der sexuellen Identität ist verboten. Dies gilt insbesondere für den Umgang mit Kolleg:innen, Mitarbeitenden und Geschäftspartner:innen sowie für die Einstellung, Beförderung oder Entlassung von Mitarbeitenden. Als Grundlage für die Einstellung, die Zuweisung eines Arbeitsplatzes, eine Prämie, eine Zulage oder eine Entschädigung dienen fachliche Qualifikationen und persönliche Kompetenzen der Mitarbeitenden.
4.2 Belästigung und Missbrauch
Es werden keine Formen von körperlicher, verbaler, sexueller oder psychologischer Belästigung oder Bedrohung am Arbeitsplatz geduldet. Unabhängig davon, ob sie von Führungskräften oder Kolleg:innen begangen werden, auch nicht bei der Festlegung und Durchführung von Disziplinarmaßnahmen. Verstöße dagegen werden durch die Führungskraft sofort beanstandet und sanktioniert.
4.3 Zwangs- und Pflichtarbeit
Alle Formen von Zwangs- und Pflichtarbeit sind verboten, und es gibt keine Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit Menschenhandel.
4.4 Kinderarbeit
Kinderarbeit wird nicht geduldet, und es gibt einen angemessenen Schutz für Arbeitnehmer:innen über dem gesetzlichen Mindestalter und unter 16 Jahren.
Bei FSB erfolgt die Rekrutierung ab einem Mindestalter von 16 Jahren. Dies gilt nicht für Auszubildende, für die FSB sich an das Jugendarbeitsschutzgesetz hält, und Praktikant:innen, die ein Schulpraktikum oder ein freiwilliges Praktikum absolvieren.
4.5 Arbeitszeiten und Überstunden
Die Arbeitszeit darf die gesetzlich oder vertraglich festgelegten Höchstgrenzen nicht überschreiten, je nachdem, was strenger ist. Alle Überstunden müssen freiwillig sein. Den Arbeitnehmer:innen ist alle sieben Tage mindestens ein freier Tag zu gewähren.
Bei FSB halten wir uns an das Arbeitszeitgesetz. In der Regel arbeiten unsere Mitarbeitenden 37 Stunden pro Woche. Abweichungen von der Regelarbeitszeit werden im Personalinformationssystem erfasst und bei Auffälligkeiten überprüft. Die Überstunden werden in einem sogenannten Flexkonto gesammelt. Dieses kann maximal bis +150 und -100 Stunden genutzt werden.
Zuschläge für Überstunden, Spät-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit werden nach den Bestimmungen des Manteltarifvertrages (MTV) für die Metall- und Elektroindustrie in Nordrhein- Westfalen gezahlt.
Darüber hinaus werden Ruhepausen und Ruhezeiten im Rahmen des Arbeitszeitgesetzes eingehalten.
4.6 Vereinigungsfreiheit und Tarifverhandlungen
Die Vereinigungsfreiheit und das Recht auf Kollektivverhandlungen werden respektiert, und Diskriminierung, Belästigung, Einschüchterung, Einmischung oder Vergeltungsmaßnahmen wegen der Bemühungen um Vereinigungsfreiheit oder Kollektivverhandlungen werden nicht geduldet.
Es steht den Arbeitnehmer:innen frei, legalen Arbeitnehmerorganisationen beizutreten und die Arbeitgeberin verpflichtet sich, solche Organisationen anzuerkennen.
Bei FSB halten wir uns an den im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und im Tarifvertragsgesetz verankerten Grundsatz der Koalitionsfreiheit. Alle Mitarbeiter:innen können einer Gewerkschaft oder anderen Vereinigungen beitreten.
Das Unternehmen ist Mitglied im Arbeitgeberverband Paderborn und damit an den Tarifvertrag der Industriegewerkschaft Metall NRW gebunden und orientiert sich an dem Ergänzungstarifvertrag.
4.7 Sichere und gesunde Arbeit
Den Beschäftigten wird ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld geboten. Dies beinhaltet:
Zugang zu Wasser, sanitären Einrichtungen und Hygiene,
Vorbereitung und Reaktion auf Notfälle,
Verfahren für den Umgang mit gefährlichen Materialien,
Managementsysteme, die sich mit Gesundheits- und Sicherheitsrisiken befassen und
angemessene Bau-, Elektro- und Brandsicherheit.
Innerhalb von FSB bedeutet dies, dass die Arbeitsschutzrichtlinien und -verfahren sowie die Anforderungen der Berufsgenossenschaft befolgt werden. Den Beschäftigten in bestimmten Arbeitsbereichen werden spezielle Schutzausrüstungen zur Verfügung gestellt, damit sie ihre Aufgaben sicher ausführen können. Im gesamten Unternehmen steht den Mitarbeiter:innen eine geeignete, saubere und sanitäre Infrastruktur zur Verfügung. Darüber hinaus hat jeder Zugang zu kostenlosem Trinkwasser.
4.8 Mindestlohn
Die Arbeitnehmer:innen erhalten mindestens den gesetzlichen Mindestlohn und alle gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen, einschließlich der Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung.
Bei FSB werden die Beschäftigten nach den tariflichen Regelungen der Metallindustrie NRW (insbesondere ERA-Entgelttarifvertrag, ERA-Rahmenvertrag und Ergänzungstarifvertrag) entlohnt.
Darüber hinaus wird ein existenzsichernder Lohn angestrebt, der die in seinem Kontext definierten Lebensbedürfnisse (z. B. Nahrung, Wasser, Wohnung, Gesundheitsversorgung, Bildung, Kleidung, Transport, Kinderbetreuung, frei verfügbares Einkommen) abdeckt.
Ferienarbeiter:innen und freiwillige Praktikant:innen werden entsprechend den Mindestlohnregelungen vergütet.
Nachhaltigkeit ist fester Bestandteil unserer Unternehmenskultur und strategischen Ausrichtung. Seit den frühen 1990er-Jahren berücksichtigt FSB die ökologischen Auswirkungen unternehmerischen Handelns und arbeitet kontinuierlich an Verbesserungen im Sinne eines ganzheitlichen Umweltschutzes. Unser Ziel ist es, Umweltbelastungen zu vermeiden, Ressourcen zu schonen und einen aktiven Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung insbesondere in der Architektur zu leisten.
FSB arbeitet nach anerkannten Umwelt- und Energiestandards, die eine strukturierte und kontinuierliche Verbesserung unserer Umweltleistung ermöglichen. Zudem ist FSB in relevanten Fachnetzwerken rund um nachhaltiges Bauen und Umweltverantwortung aktiv. Unsere Mitgliedschaften fördern den fachlichen Austausch und helfen uns dabei, Entwicklungen im Bereich Nachhaltigkeit aktiv mitzugestalten.
5.1 Klimaschutz
Der Schutz des Klimas gehört zu den zentralen Zielen unserer Umweltstrategie. FSB verpflichtet sich, Treibhausgasemissionen systematisch zu reduzieren und erfasst dafür regelmäßig alle relevanten Emissionsquellen im Rahmen einer betrieblichen Klimabilanz.
Energieeffizienz und der Ausbau erneuerbarer Energien sind für uns entscheidende Hebel zur Erreichung unserer Klimaziele. Durch den Einsatz moderner Technologien und die stetige Optimierung unserer Prozesse reduzieren wir den Energieverbrauch und verbessern unsere Umweltleistung fortlaufend.
5.2 Ressourcenschonung
Ein schonender und bewusster Umgang mit natürlichen Ressourcen ist für uns selbstverständlich. Wir setzen bevorzugt auf Materialien, die recyclingfähig und umweltverträglich sind. Bereits in der Produktentwicklung achten wir darauf, dass Komponenten langlebig, sortenrein trennbar und am Ende ihres Lebenszyklus möglichst vollständig wiederverwertbar sind.
Materialauswahl, Verpackung und Nutzungsdauer werden unter dem Aspekt der Kreislaufwirtschaft betrachtet. Ziel ist es, Abfälle zu vermeiden, Rohstoffe effizient einzusetzen und die Umweltbelastung über den gesamten Produktlebenszyklus hinweg zu minimieren.
Für Mitarbeitende können Verstöße die folgenden Konsequenzen haben:
Abmahnung
Kündigung
Schadensersatzansprüche Dritter
Geldstrafe
Freiheitsstrafe
Für die FSB Gruppe können Verstöße die folgenden Konsequenzen haben:
Schadensersatzansprüche Dritter
kostenintensive Gerichtsprozesse
Geldstrafe
Imageverlust
FSB stellt ein Hinweisgeberschutzportal zur Verfügung, das die gesetzlichen Anforderungen erfüllt und eine vertrauliche sowie anonyme Meldung von Verstößen ermöglicht. Über dieses Portal können sowohl Mitarbeitende als auch Kund:innen und Lieferant:innen Hinweise zu möglichen Verstößen oder Fehlverhalten abgeben.
Zum FSB HinweisgeberschutzportalBei Fragen oder Bedenken können sich Mitarbeitende an ihre Führungskraft oder die zuständige Fachabteilung wenden. Falls eine Klärung dort nicht möglich ist, steht der Compliance-Officer (Geschäftsführung) als Ansprechperson bereit. Die Geschäftsführung kann jederzeit direkt kontaktiert werden auf Wunsch vertraulich oder anonym. Bei Verstößen sind alle Mitarbeitenden verpflichtet, die Geschäftsführung unverzüglich zu informieren.
Dieser Verhaltenskodex ist für alle verbindlich und Ausdruck unseres gemeinsamen Anspruchs, verantwortungsvoll, wertebasiert und zukunftsorientiert zu handeln.