Planungshinweise für barrierefreie Sanitärräume

ErgoSystem®

"Barrierefreie Sanitärräume sind so zu gestalten, dass sie von Menschen mit Rollstühlen und Rollatoren und von blinden und sehbehinderten Menschen zweckentsprechend genutzt werden können." Das fordert DIN 18 040. Unsere Planungshinweise fassen die wichtigsten Punkte für die Ausstattung barrierefreier Sanitärräume auf einer Seite zusammen.

Planungshinweise WC-Bereich

E300

A100

DIN 18 040/1 Öffentlich zugängliche Gebäude DIN 18 040/2 Rollstuhlgerechte WohnungenDIN 18 040/2 Wohnungen
Montagehöhe inklusive Sitz460-480 mm460-480 mm460-480 mm
WC-Tiefe (Abstand Vorderkante zur Wand)≥ 700 mm700 mm550 mm
Seitliche Bewegungsfläche≥ 700 mm700 mm550 mm
Bewegungsfläche vor dem WC1500 mm tief
1500 mm breit
1500 mm tief
1500 mm breit
1200 mm tief
1200 mm breit
Seitlicher Abstand vom WC zur Wand ≥ 900 mm ≥ 300 mm ≥ 200 mm
Klappgrife

· Grifabstand
· Integrierte Spülung
· Integrierter Papierhalter
· Rückenstütze
beidseitig in 280 mm über Sitzhöhe WC
650–700 mm
links und rechts
links und rechts
550 mm hinter der Vorderkante des WC
beidseitig in 280 mm über Sitzhöhe WC
650–700 mm
links und rechts
links und rechts
550 mm hinter der Vorderkante des WC
individuell

individuell
individuell
individuell
individuell
Für die Planung von Bad- und WC-Bereichen in barrierefreien Objekten bzw. Wohnungen sind folgende Normen zu beachten:DIN 18 040 Teil 1 dient der Planung, Ausführung und Einrichtung von öffentlich zugängigen Gebäuden oder Gebäudeteilen bzw. Außenanlagen, also allen baulichen Anlagen außer reinen Wohngebäuden. Diese Norm gilt nicht für Schulen, Kindergärten und Krankenhäuser – hier ist die jeweilige Landesbauordnung verbindlich. Für Arbeitsstätten wiederum gilt die Arbeitsstättenrichtlinie.DIN 18 040 Teil 2 gilt für die Planung, Ausführung und Einrichtung von rollstuhlgerechten, neuen Miet- und Genossenschaftswohnungen und entsprechenden Wohnanlagen.DIN 18 040 Teil 2 gilt für die Planung, Ausführung und Einrichtung von barrierefreien, neuen Miet- und Genossenschaftswohnungen und entsprechenden Wohnanlagen.

Planungshinweise Waschtisch-Bereich

E300

A100

DIN 18 040/1 Öffentlich zugängliche Gebäude DIN 18 040/2 Rollstuhlgerechte WohnungenDIN 18 040/2 Wohnungen
Montagehöhe Oberkante Waschtisch≤ 800 mm≤ 800 mm≤ 850 mm
Bewegungsfläche vor dem Waschtisch1500 mm tief
1500 mm breit
1500 mm tief
1500 mm breit
1200 mm tief
1200 mm breit
Unterfahrbarkeit≥ 550 mm550 mm550 mm
Kniefreiheit in der Tiefe≥ 300 mm300 mm300 mm
Untersitzbarkeit ≥ 670 mm in der Höhe ≥ 670 mm in der Höhe ≥ 670 mm in der Höhe
Berührungslose Einhebelarmaturen mit Verbrühschutzerforderlichempfohlen empfohlen
Einhand-Seifenspender, Papierhandtuchspender, Abfallbehälter bzw. HandtrocknerAnordnung im Bereich des Waschtisches individuell individuell
Flachaufputz- oder Unterputzsiphon erforderlich erforderlich erforderlich
Im Sitzen und Stehen einsehbarer SpiegelÜber dem Waschtisch ist ein mindestens 1000 mm hoher Spiegel anzubringenÜber dem Waschtisch ist ein mindestens 1000 mm hoher Spiegel anzubringenindividuell
Für die Planung von Bad- und WC-Bereichen in barrierefreien Objekten bzw. Wohnungen sind folgende Normen zu beachten:DIN 18 040 Teil 1 dient der Planung, Ausführung und Einrichtung von öffentlich zugängigen Gebäuden oder Gebäudeteilen bzw. Außenanlagen, also allen baulichen Anlagen außer reinen Wohngebäuden. Diese Norm gilt nicht für Schulen, Kindergärten und Krankenhäuser – hier ist die jeweilige Landesbauordnung verbindlich. Für Arbeitsstätten wiederum gilt die Arbeitsstättenrichtlinie.DIN 18 040 Teil 2 gilt für die Planung, Ausführung und Einrichtung von rollstuhlgerechten, neuen Miet- und Genossenschaftswohnungen und entsprechenden Wohnanlagen.DIN 18 040 Teil 2 gilt für die Planung, Ausführung und Einrichtung von barrierefreien, neuen Miet- und Genossenschaftswohnungen und entsprechenden Wohnanlagen.

Planungshinweise Dusch-Bereich

E300

A100

DIN 18 040/1 Öffentlich zugängliche Gebäude DIN 18 040/2 Rollstuhlgerechte WohnungenDIN 18 040/2 Wohnungen
Bodenbündig (stufenlos begeh-/befahrbar)1500 mm tief
1500 mm breit
1500 mm tief
1500 mm breit
1200 mm tief
1200 mm breit
Nachträgliches Aufstellen einer Badewanneim öffentlichen Bereich nicht vorgegebenmit einem Lifter zu unterfahrenmuss möglich sein
KlappsitzMontagehöhe 460 – 480 mm, alternativ Standhocker 82 8243Montagehöhe 460 – 480 mm, muss nachrüstbar seinindividuell
Klappgriffe1500 mm tief
1500 mm breit
1500 mm tief
1500 mm breit
1200 mm tief
1200 mm breit
Seitlicher Abstand vom WC zur Wand ≥ 900 mm ≥ 300 mm ≥ 200 mm
Klappgriffebeidseitig in 280 mm über Sitzhöhe Klappsitzmuss nachrüstbar sein
HaltegriffeMontagehöhe 850 mm individuell individuell
ArmaturenMontagehöhe 850 – 1050 mm seitlich, im Sitzen erreichbarMontagehöhe 850 – 1050 mm seitlich, im Sitzen erreichbarindividuell
Berührungslose Einhebelarmaturen mit Verbrühschutzerforderlicherforderlichempfohlenempfohlen
Für die Planung von Bad- und WC-Bereichen in barrierefreien Objekten bzw. Wohnungen sind folgende Normen zu beachten:DIN 18 040 Teil 1 dient der Planung, Ausführung und Einrichtung von öffentlich zugängigen Gebäuden oder Gebäudeteilen bzw. Außenanlagen, also allen baulichen Anlagen außer reinen Wohngebäuden. Diese Norm gilt nicht für Schulen, Kindergärten und Krankenhäuser – hier ist die jeweilige Landesbauordnung verbindlich. Für Arbeitsstätten wiederum gilt die Arbeitsstättenrichtlinie.DIN 18 040 Teil 2 gilt für die Planung, Ausführung und Einrichtung von rollstuhlgerechten, neuen Miet- und Genossenschaftswohnungen und entsprechenden Wohnanlagen.DIN 18 040 Teil 2 gilt für die Planung, Ausführung und Einrichtung von barrierefreien, neuen Miet- und Genossenschaftswohnungen und entsprechenden Wohnanlagen.