Beschläge für Notausgangs- und Antipaniktürverschlüsse

DIN EN 179 | DIN EN 1125

Notausgangsverschlüsse bestehen aus Schloss und Beschlag. Sie sollen gewährleisten, dass in Gefahrensituationen die Notausgangstür mit nur einer einzigen Betätigung freigegeben und geöffnet werden kann, egal, ob sich die Tür im verriegelten Zustand befindet oder nur durch die Falle geschlossen ist.

Immer wieder – oder vielleicht immer noch – wird die Anwendung der Produkte nach DIN EN 179 (Notausgangsverschlüsse) und DIN EN 1125 (Paniktürverschlüsse) diskutiert. Dabei geht es primär um die Diskrepanz zwischen bauaufsichtlichen und haftungsrechtlichen Anforderungen.

Fazit ist, dass die genannten Normen heute den Status von anerkannten Regeln der Technik erreicht haben: die Verwendung der einschlägigen Beschlaglösungen ist unbedingt zu empfehlen, wenn sie nicht ohnehin schon in der Ausschreibung gefordert sind. In den Muster-Bau- und Sonder-Bauverordnungen wird verlangt, dass – sinngemäß – die Türen von Rettungswegen leicht von innen in voller Breite ggf. mit einem Griff zu öffnen sein sollen. Die DIN EN 179 regelt die Verwendung und Anforderungen für Notausgangsverschlüsse mit Drückern und Stoßplatten. Beschlagkombinationen im Sinne der EN 179 sind als bauaufsichtlich relevante Produkte mit erforderlicher EU- bzw. CE-Konformitätskennzeichnung zu bewerten.

Sie bestehen aus Schloss, Beschlag und Schließblech und müssen gemeinsam geprüft und zertifiziert worden sein. Damit Sie sich keine Gedanken über solche Formalien machen müssen, bietet FSB in dieser Hinsicht das wohl umfangreichste Beschlägeprogramm der Branche.

Etwas komplizierter wird es bei der DIN EN 1125. Paniktürverschlüsse (= Schloss + Schließblech + Stangengriff) sind nach der Norm dort einzusetzen, wo mit hohem Publikumsverkehr zu rechnen ist und bei Unkenntnis der räumlichen Gegebenheiten die Entstehung einer Panik möglich ist. Aus FSB-Sicht also in Versammlungsräumen, Theatern, Kinos, Discotheken etc.

Die letzte Entscheidung, wo sinnvollerweise ein Panikverschluss mit Stangengriff anzubringen ist, sollte unserer Auffassung nach ausschließlich beim Architekten/ Planer liegen, selbstverständlich in Abstimmung mit der zuständigen Baubehörde.

DIN EN 179 – Notausgangsverschlüsse mit Drücker oder Stoßplatte

Fluchtwegsituation bei Notausgangstüren
(DIN EN 179)

Notausgangsverschlüsse bestehen aus Schloss und Beschlag. Sie sollen gewährleisten, dass in Gefahrensituationen die Notausgangstür mit nur einer einzigen Betätigung freigegeben und geöffnet werden kann, egal, ob sich die Tür im verriegelten Zustand befindet oder nur durch die Falle geschlossen ist. Die Norm regelt das Anforderungsprofil sowie die Prüfkriterien, dem Beschläge und Schlösser unterliegen.

Die Beschläge und Schlösser dieser Verschlusssysteme müssen gemeinsam geprüft, von einer anerkannten Zertifizierungsstelle zertifiziert und mit einer CE-Konformitätskennzeichnung versehen werden. Sie entsprechen dem Stand der Technik und sind zu be werten wie geregelte Bauprodukte im Geltungsbereich harmonisierter Normen bzw. wie Bauprodukte laut Bauregelliste B / Teil 1. FSB hat gemeinsam mit Schlossherstellern entsprechende Beschlag-/Schlosskombinationen prüfen und zertifizieren lassen.

DIN EN 1125 – Paniktürverschlüsse mit horizontaler Betätigungsstange für Türen in Rettungswegen

Fluchtwegsituation bei Paniktüren
(DIN EN 1125)

Diese Europäische Norm legt die Anforderungen an die Herstellung, Gebrauchstauglichkeit und Prüfung von Paniktürverschlüssen fest. Pate bei den Vorgaben waren vermutlich die in unseren Nachbarländern bevorzugten gänzlich aufliegenden Panikverschlüsse.

Die in der Bundesrepublik Deutschland üblichen Bauarten bestehen aus Stangengriff, Schloss und Schließblech. Das FSB Angebot beinhaltet seit jeher eine Kombination aus Stangenbeschlägen und Einsteckschlössern. Diese Kombination muss nach der Norm als Verschlusseinheit geprüft und zertifiziert sein. Anerkannte Paniktürverschlüsse erhalten die CE-Konformitätskennzeichnung. Sie entsprechen dem Stand der Technik und sind zu bewerten wie geregelte Bauprodukte im Geltungsbereich harmonisierter Normen bzw. wie Bauprodukte laut Bauregelliste B / Teil 1.

Nach den Konstruktionsanforderungen muss ein Panikverschluss so gebaut sein, dass er die Tür unmittelbar freigibt, wenn auf der Türinnenseite die Betätigungsstange an jeder beliebigen Stelle in Fluchtrichtung betätigt wird. Die hierzu erforderlichen Bedienungskräfte müssen so bemessen sein, dass auch Kinder oder Menschen mit Behinderungen den Stangengriff betätigen können. FSB hat gemeinsam mit Schlossherstellern den Panikstangenbeschlag prüfen und zertifizieren lassen.

FSB Panikverschlüsse sind auch mit Schlössern von Fa. Fuhr und SSF-Schlössern für einflügelige Türen geprüft.

Produktübersicht

Zeige EN 179
Modell 1002
Produktfamilie
Modell 1016
Produktfamilie
Modell 1031
Produktfamilie
Modell 1043
Produktfamilie
Modell 1045
Produktfamilie
Modell 1053
Produktfamilie
Modell 1070
Produktfamilie
Modell 1074
Produktfamilie
Modell 1088
Produktfamilie
Modell 1094
Produktfamilie
Modell 1098
Produktfamilie
Modell 1119
Produktfamilie
Modell 1134
Produktfamilie
Modell 1146
Produktfamilie
Modell 1159
Produktfamilie
Modell 1160
Produktfamilie
Modell 1164
Produktfamilie
Modell 1177
Produktfamilie
Modell 1178
Produktfamilie
Modell 1231
Produktfamilie
Modell 1232
Produktfamilie
Modell 1243
Produktfamilie
Modell 1245
Produktfamilie
Modell 1247
Produktfamilie
Modell 1255
Produktfamilie
Modell 1268
Produktfamilie
Modell 1272
Produktfamilie
Modell 1286
Produktfamilie
Modell 1290
Produktfamilie
Modell 1293
Produktfamilie
77 7971
Paniktürbeschlag, entspricht EN 1125
77 7972
Paniktürbeschlag, entspricht EN 1125
77 7973
Paniktürbeschlag, entspricht EN 1125
77 7980
Paniktürbeschlag, entspricht EN 1125
77 7981
Paniktürbeschlag, entspricht EN 1125